Beschreibung des Leistungsumfangs der Wahl-Betreuungsleistungen
    Die folgenden Wahlleistungen können, je nach Bedarf, gesondert beim Pflegedienst in Auftrag gegeben werden und sind dann auch unmittelbar mit diesem abzurechnen, soweit die Abrechnung nicht mit einem beauftragten Dritten zu erfolgen hat:
   
  Nicht-technische hauswirtschaftliche Leistungen
  Hausmeisterdienste
  Pflege- und Begleitdienste
  Sonstiges