Beschreibung des Leistungsumfangs der Wahl-Betreuungsleistungen | |||||||||||||
Die folgenden Wahlleistungen können, je nach Bedarf, gesondert beim Pflegedienst in Auftrag gegeben werden und sind dann auch unmittelbar mit diesem abzurechnen, soweit die Abrechnung nicht mit einem beauftragten Dritten zu erfolgen hat: | |||||||||||||
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